Bekanntmachung der allerhöchsten Anordnungen über die Beyträge der hiesigen Einwohner zur Königlichen Haussteuer, und zur fernerweitigen Tilgung der Stadtschulden. (Bekanntgegeben durch Oberpräsident, Bürgermeister u. Rath der Stadt). Altona, den 17ten Februar 1806.
Altona, 1806. 4 Bll. Geheftet.
¶ Angestaubt, teils braunfleckig.- "Um sowohl die Summe der jährlich zu erlegenden Haussteuer, als auch den erforderlichen Beytrag zur Abbezahlung der Stadtschulden aufzubringen, ist für gut befunden worden, festzusetzen, dass die Beyträge, welche bisher zur sechsjährigen Steuer bezahlet sind, um ein Dritttheil zu erhöhen ... sind".
Antiquariat Reinhold Pabel
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